Nutzung des Untergrunds: Es braucht eine gesetzliche Regelung

Für die angestrebte Energiewende ist der Untergrund als Rohstoffquelle und Speicherort von grosser Bedeutung. In der Schweiz erschwert jedoch der begrenzte Zugang zu wichtigen und wertvollen Explorationsdaten eine umfassende Ressourcenschätzung und -planung, da viele Daten im Besitz privater Unternehmen sind.

Erdölbohrturm
Erdöl-Bohrturm beim Weiler Limberg auf dem Küsnachterberg. (Bild: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv)

Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) beauftragte die ETH Zürich, die Machbarkeit der Kombination von Tiefengeothermie und Lithiumgewinnung zu untersuchen. Stefan Heuberger, Leiter der Fachgruppe Georessourcen Schweiz am Departement Erdwissenschaften der ETH Zürich, und sein Team untersuchten Bohrdaten die in den letzten ca. 110 Jahren erhoben wurden. Sie zeigten auf, dass es in Geothermalwässern in den Gebieten Pfaffnau LU und Berlingen TG bedeutende Lithiumvorkommen geben könnte. Die Forschenden standen jedoch vor erheblichen Herausforderungen aufgrund des begrenzten Zugangs zu verfügbaren Geodaten. Von den 182 Tiefenbohrungsdatensätzen in der Schweiz (tiefer als 500 Meter) waren nur 27 vollständig zugänglich. Der Rest war entweder nur teilweise verfügbar oder völlig unzugänglich.

Der Hauptgrund für diese Einschränkung sind die hohen Kosten der Ressourcenerkundung, die derzeit zwischen 40 und 50 Millionen Schweizer Franken pro Tiefbohrung liegen. Die meisten dieser Erkundungen wurden von privaten Unternehmen durchgeführt, ohne Verpflichtung, die gesammelten Daten den öffentlichen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zu anderen Ländern fehlt der Schweiz ein nationales Untergrundgesetz. Diese Situation erschwert eine umfassende Ressourcenabschätzung und -planung. Verschiedene private Akteure, darunter Öl- und Gasunternehmen, Mineralwasserproduzenten, Brauereien, Salzhersteller, Hotelbesitzer, Geothermieprojekte und grosse Energieunternehmen, besitzen die Rechte an diesen Daten.

Als Reaktion auf den unkoordinierten und begrenzten Zugang zu Untergrunddaten veröffentlichte die Eidgenössische Geologische Fachkommission vor zwei Jahren ein Strategiepapier, in dem ein schweizweit koordinierter Umgang mit der Exploration und den entsprechenden Daten des Untergrunds angeregt wird. Daraufhin hat der Bundesrat ein neues Geoinformationsgesetz entworfen. Ein Ziel dieses Gesetzes ist es, den Behörden kostenlosen Zugang zu landesweiten geologischen Daten zu ermöglichen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Raumplanung und Ressourcennutzung zu harmonisieren sowie Forschung zu unterstützen und Grundwasser und Landschaften zu schützen. Der Vorschlag stiess jedoch auf Widerstand im privaten Sektor, der sich um unkompensierte Datenweitergaben und mögliche Enteignungen sorgt.

Die Debatte über das neue Gesetz ist im Gange. Die zuständige parlamentarische Kommission lehnte den Entwurf ab und argumentierte, dass der Datenaustausch zwischen privaten Akteuren, Kantonen und dem Bund bereits gut funktioniere, wodurch das Gesetz überflüssig sei. Trotz der breiten Unterstützung durch die Kantone betonte die Kommission, dass der Staat die benötigten Daten weiterhin mit eigenen Mitteln beschaffen sollte, falls erforderlich.

Diese Haltung steht im Gegensatz zu den Praktiken in anderen Ländern, in denen solche Daten nach einer gewissen Sperrfrist automatisch dem Staat zur Verfügung stehen.

Zusammenfassung des Artikels «Jetzt beginnt der Streit um den Untergrund», erschienen im Beobachter 11/2024.

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